Inklusion

Die Regelschulen unterrichten alle Kinder, bei Lernschwierigkeiten, werden Kinder und Jugendliche zunächst hier zusätzlich gefördert, z.B. durch Förderunterricht, Hausaufgabenangebote, Beratung der Eltern, Lernpläne und vor allem differenzierten Unterricht.

Wenn die Schwierigkeiten so umfangreich, umfassend und langandauernd sind, dass die Maßnahmen der Regelschule nicht ausreichen, kann eine Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf beantragt werden.

Sonderpädagogischen Förderbedarf gibt es in verschiedenen Schwerpunkten, z.B. Lernen (L), Emotionale und soziale Entwicklung (EsE), Körperlich-motorische Entwicklung (KmE) und Sprache (S).

Mit festgestelltem Förderbedarf gibt es einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, die auf die individuellen Voraussetzungen und Bedarfe abgestimmt ist, dieser ist gesetzlich geregelt in der Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) à Link zu https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de

Die Förderung wird kontinuierlich geplant und zweimal pro Jahr in einem Förderplan festgehalten; hier werden verbindliche Absprachen zwischen allen Beteiligten getroffen, wie die Fördermaßnahmen umgesetzt werden.
Die Verantwortung für die Umsetzung der Förderung im inklusiven Kontext liegt sowohl bei den Lehrkräften der Regelschule, als auch unterstützend und flankierend bei den Lehrkräften des Förderzentrums.

Im inklusiven Unterricht kann sonderpädagogische Unterstützung vielfältig stattfinden:

  Lernprozessbegleitende Diagnostik
  Anpassung der Lernziele einer Unterrichtseinheit
Unterstützung im gemeinsamen Unterricht, z.B. durch gemeinsames Unterrichten, Differenzierungsangebote für die gemeinsamen Stunden, Bereitstellung von Hilfsmitteln und Anschauungsmaterial
Einzelförderung, z.B. EsE-Förderung
Kleingruppenförderung, z.B. Lesekurs, Mathekurs …
  Beratung von Lernenden, Eltern und Lehrern
  Netzwerkarbeit mit außerschulischen Partnern, z.B. Schulbegleitungen, Fachdienst Jugend, Sozialpädagogischer Familienhilfe etc.