Feststellungsdiagnostik

Wenn in der Schule schwerwiegende und langanhaltende Schwierigkeiten auftreten, ergreift zunächst die Regelschule Maßnahmen zur Förderung, z.B.

Binnendifferenzierten Unterricht, der an den Lernvoraussetzungen der Kinder ansetzt,

differenzierte Lernstanderhebung und gezielte Förderung, beispielsweise durch Förderunterricht, differenziertes Material, Förderung basaler Fähigkeiten im Unterricht,

Hinzuziehen der Sonderschullehrkräfte, die für die Prävention in der Klasse zuständig sind,

Erstellung von gezielten Lernplänen mit s.m.a.r.t.en Zielen à Link Erklärung SMART

Intensivierung der Elternarbeit.

 

Wenn die Schwierigkeiten trotz dieser Maßnahmen weiterhin bestehen und das schulische Lernen durch diese langfristig und umfassend beeinträchtigt ist, kann ein Antrag auf Überprüfung zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs von Eltern und/oder der besuchten Schule gestellt werden. Dies geschieht nach einem bestimmten Ablauf:

 

Die Regelschule informiert die Erziehungsberechtigten über den vermuteten sonderpädagogischen Förderbedarf und über den Ablauf des Verfahrens im Falle einer Überprüfung: Untersuchung durch schulärztlichen Dienst, eine Sonderschullehrkraft meldet sich bei den Eltern, führt Gespräche und erhebt Daten und schreibt daraufhin ein Gutachten.

Klassenleitung und Schulleitung der Regelschule melden den Schüler/die Schülerin mit der aussagekräftig ausgefüllten Schülerakte Teil I bis Mitte Dezember an das Förderzentrum.

Die Schulleitung des Förderzentrums entscheidet nach Aktenlage, ob eine Überprüfung stattfindet.

Die beauftragte Sonderschullehrkraft nimmt Kontakt mit den Erziehungsberechtigten auf, führt Elterngespräche zur Erklärung zum Überprüfungsverfahren und zur Anamnese und

trägt Informationen zusammen durch weitere Gespräche, Fragebögen, Hospitation und verschiedene Testverfahren.

Die Sonderschullehrkraft stellt die Ergebnisse in einem Gutachten dar und schlägt am Ende vor, dass der entsprechende sonderpädagogische Förderbedarf durch das Schulamt (nicht) festgestellt werden soll und

formuliert Fördervorschläge.

Sie stellt den Erziehungsberechtigten das Gutachten zur Verfügung und erläutert es. In diesem Gespräch kann eine Beratung zur weiteren Beschulung stattfinden.

Die Schulleitung des Förderzentrums übersendet die vollständige Akte an das Schulamt, das den vorgeschlagenen Förderbedarf zuweist. Die sonderpädagogische Förderung startet in der Regel im nächsten Schuljahr. Die Erziehungsberechtigten werden per Bescheid informiert.