Förderplanung

Kinder und Jugendliche, für die ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, werden individuell gefördert; dies kann bedeuten, dass die Klassenziele nicht mehr maßgeblich sind, sondern das Kind an eigenen, individuellen Zielen arbeitet, also zieldifferent.

Dies ist beispielsweise in den Förderschwerpunkten Lernen und Geistige Entwicklung gegeben.

In einigen Förderschwerpunkten wird weiter nach den Zielen und Anforderungen der Regelschule, also zielgleich bewertet, die individuelle Förderung greift dann beispielsweise im Bereich der sozialen und emotionalen Entwicklung, Kommunikation oder der körperlich-motorischen Entwicklung.

Die individuelle Förderung, die für den gesamten Unterricht maßgeblich ist, wird im Rahmen eines sonderpädagogischen Förderplans geplant und festgehalten.

In der Förderplanung vereinbaren alle Beteiligten (SchülerIn, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte, Sonderschullehrkräfte) die aktuellen und zukünftigen individuellen Ziele auf der Grundlage des aktuellen Ist-Standes, der u.a. durch fortlaufende Förderdiagnostik erhoben wird.

Pro Jahr gibt es zwei Förderpläne, die von der Sonderschullehrkraft geschrieben werden.