Förderplanung

Kinder und Jugendliche, für die ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, werden individuell gefördert; dies kann bedeuten, dass die Klassenziele nicht mehr maßgeblich sind, sondern an eigenen, individuellen Zielen gearbeitet wird, also zieldifferent.

Dies ist beispielsweise in den Förderschwerpunkten Lernen und Geistige Entwicklung gegeben.

In einigen Förderschwerpunkten wird weiter nach den Zielen und Anforderungen der Regelschule, also zielgleich bewertet, die individuelle Förderung greift dann beispielsweise im Bereich der sozialen und emotionalen Entwicklung, Kommunikation oder der körperlich-motorischen Entwicklung.

Die individuelle Förderung, die für den gesamten Unterricht maßgeblich ist, wird im Rahmen der sonderpädagogischen Förderplanung erstellt und festgehalten.

SchülerIn, Lehrkräfte und Eltern bringen sich aktiv in die Förderplanung ein.

In der Förderplanung werden die aktuellen und zukünftigen individuellen Ziele vereinbart. Dies geschieht auf der Grundlage der aktuellen Lernausgangslage, die u.a. durch fortlaufende Förderdiagnostik erhoben wird.

Einmal pro Schuljahr findet ein gemeinsames Gespräch statt. Bei Bedarf können weitere Gespräche stattfinden.

Unsere Förderplanung besteht aus drei Elementen:

  1. Grundinformationen
  2. Lernausgangslage
  3. Zielvereinbarungen

Grundinformationen und Lernausgangslage werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

Pro Halbjahr gibt es mindestens zwei Zielvereinbarungen, die von der Förderschullehrkraft mit der Schülerin/dem Schüler abgesprochen werden. Die Zielvereinbarungen werden über die Postmappe mitgegeben.

Erziehungsberechtigte melden sich bei der Förderschullehrkraft, wenn sie Fragen oder Gesprächsbedarf haben.